GnR 214: BAUVEREINIGUNG VAIHINGEN a.F. UND UMGEBUNG eG, Stuttgart (Rottweiler Straße 3, 70563 Stuttgart). Bestellt als Vorstandsmitglied: Mögle, Manfred, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Kelsch, Ingeburg, geb. Beck, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
GnR 214: BAUVEREINIGUNG VAIHINGEN a.F. UND UMGEBUNG eG, Stuttgart (Rottweiler Straße 3, 70563 Stuttgart). Ergänzend zur Eintragung lfd. Nr. 7 von Amts wegen nachgetragen: keine Nachschusspflicht.
GnR 214: BAUVEREINIGUNG VAIHINGEN a.F. UND UMGEBUNG eG, Stuttgart (Rottweiler Straße 3, 70563 Stuttgart). Ergänzend zur Eintragung laufende Nummer 7 von Amts wegen nachgetragen: Gegenstand geändert; nun: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten,erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
GnR 214: BAUVEREINIGUNG VAIHINGEN a.F. UND UMGEBUNG eG, Stuttgart (Rottweiler Straße 3, 70563 Stuttgart). Die Generalversammlung vom 06.06.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
GnR 214:BAUVEREINIGUNG VAIHINGEN a.F. UND UMGEBUNG eG, Stuttgart (Rottweiler Straße 3, 70563 Stuttgart). Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten,erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 26 die Voraussetzungen.
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