BAV Bioabfallverwertungs GmbH, Dorf Zechlin, Wittstocker Straße 1, 16837 Dorf Zechlin. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Agrar Rheinsberg GmbH mit Sitz in Dorf Zechlin (Amtsgericht Neuruppin, HRB 8929 NP) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
16837 Dorf Zechlin
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Amtsgericht: Neuruppin
Rechtsform: GmbH