HRB 197663: BAVEDI GmbH, Planegg, Landkreis München, Fraunhoferstr. 22, 82152 Planegg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck. Geschäftsanschrift: Narzissenstr. 5, 82178 Puchheim. Neuer Unternehmensgegenstand: Personaldienstleistungen, Interimsmanagement, Erbringung von lT-Dienstleistungen sowie Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und Ausübung von Dienstleistungen (Betriebsführung /Services) für andere Unternehmen.
BAVEDI GmbH, Planegg, Landkreis München, Fraunhoferstr. 22, 82152 Planegg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.2.2012. Geschäftsanschrift: Fraunhoferstr. 22, 82152 Planegg. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung von IT- Produkten, Erbringung von lT-Dienstleistungen sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Ausübung von Holding-Funktionen (Dienstleistungen/Services) für andere Unternehmen. Stammkapital: 1.794.643,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ascherl, Hermann, Puchheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PICA Holding AG mit dem Sitz in Planegg (Amtsgericht München HRB 138087). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.