HRB 12984: BAYARTZ AG, Herzogenrath, Bennostraße 6, 52134 Herzogenrath. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.09.2015 im Wege des Formwechsels in die Bayartz GmbH mit Sitz in Aachen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12984: BAYARTZ AG, Herzogenrath, Bennostraße 6, 52134 Herzogenrath. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Aachen HRB 19943) am 29.09.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BAYARTZ AG, Herzogenrath (Bennostraße 6, 52134 Herzogenrath). Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.03.2005. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Internet-Business sowie das Unternehmens-Consulting. Die Gesellschaft ist ferner zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind; hierzu gehören auch Gründung und Betrieb von sog. Franchise-Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Bayartz, Hans Theodor, Herzogenrath, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Das Grundkapital ist eingeteilt in 100 Nennbetragsaktien zu je 500,00 EUR, die alle auf den Namen lauten. Sie werden zum Nennwert ausgegeben. Gründer der Gesellschaft, der sämtliche Aktien übernommen hat, ist: Bayartz, Hans Theodor, Herzogenrath. Den ersten Aufsichtsrat bilden: Jagdfeld , Heinz , Diplom-Wirtschaftsingenieur , Alsdorf; Huhn, Manfred, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, Aachen; Capellmann, Walter, Vorstandsvorsitzender, Düsseldorf. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Gründungsprüfer können bei Gericht eingesehen werden. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.