BAYERISCHE WASSERKRAFTWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Landshut (Luitpoldstr. 27, 84034 Landshut). Die Verschmelzung wurde am 10.05.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Landshut HRB 5309).
BAYERISCHE WASSERKRAFTWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Landshut (Luitpoldstr. 27, 84034 Landshut). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2005 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 29.04.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 29.04.2005 mit der E.ON Wasserkraft GmbH mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 5309) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.