BAZ GmbH, Bremen, Flughafenallee 17, 28199 Bremen. Geschäftsanschrift: Flughafenallee 17, 28199 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die NORDMILCH AG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 23603 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
BAZ GmbH, Bremen(Flughafenallee 17, 28199 Bremen). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die MILRAM Milchbar Franchise GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 22319), die Milch-Handel & Transport Elbe-Weser GmbH mit Sitz in Zeven (Amtsgericht Tostedt HRB 120002) und die GVV Getränke Veredelungs- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 5609), jeweil durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
BAZ GmbH, Bremen(Flughafenallee 17, 28199 Bremen). Gegenstand: Die Produktion von Milchprodukten, der Erwerb und die Vermarktung von Rohmilch. Erbringung von Dienstleitungen im Namen und für Rechnung der NORDMILCH AG im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen. Stammkapital: 1.600.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Schmidt, Marco, * ‒.‒.‒‒, Leipzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2008 mit Änderung vom selben Tage. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Butter-Absatz-Zentrale Niedersachsen eG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, GnR 237) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.11.2007..