HRB 1875: BAZ Handelsgesellschaft für Behälter-und Apparatebau-Zubehör G m b H, Siegen, Leimbachstr. 225, 57074 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 04. Dezember 2019 die Änderung des Unternehmensgegenstands und der allgemeinen Vertretungsregelung sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere die Bestimmungen über den Unternehmensgegenstand und die allgemeine Vertretungsregelung. Firma von Amts wegen gemäß § 17 HRV berichtigt: Neue Firma: BAZ Handelsgesellschaft für Behälter-und Apparatebau-Zubehör GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit industrietechnischen Erzeugnissen, insbesondere mit Zubehör für industrielle Anlagen aller Art, mit Zubehör für Apparate und Behälter aller Art, sowie die Vertretung von Unternehmen, die auf diesem Gebiet herstellend tätig sind. Nicht mehr Geschäftsführer: Born, Günter, Freudenberg, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Girg, Michael, Burbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 1875: BAZ Handelsgesellschaft für Behälter-und Apparatebau-Zubehör G m b H, Siegen, Leimbachstr. 225, 57074 Siegen. Die IWB Industriewarenhandels- und Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bad Marienberg (Amtsgericht Montabaur - HR B 5898) ist aufgrund Verschmelzungsvertrags vom 11. April 2016 und der Beschlüss der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1875:BAZ Handelsgesellschaft für Behälter-und Apparatebau-Zubehör G m b H, Siegen, Leimbachstr. 225, 57074 Siegen.Besondere Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr Geschäftsführer: Born, Günter, Freudenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BAZ Handelsgesellschaft für Behälter-und Apparatebau-Zubehör G m b H, Siegen, Leimbachstr. 225, 57074 Siegen. Geschäftsführer: Girg, Michael, Burbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
BAZ Handelsgesellschaft für Behälter-und Apparatebau-Zubehör G m b H, Siegen (Postfach 100628, 57006 Siegen). Die Gesellschafterversammlung hat am 03.01.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 um EUR 8.708,12 auf EUR 520.000,00 zu erhöhen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2006 hat sodann die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 520.000,00 EUR auf 1.040.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der BAZ Projektgesellschaft Hungaria GmbH (AG Siegen - HR B 3994 -) beschlossen. Neues Stammkapital: 1.040.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.01.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.01.2006 mit der BAZ Projektgesellschaft Hungaria GmbH mit Sitz in Siegen (AG Siegen - HR B 3994 -) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.