HRB 28365: BBF Facility GmbH, Boppard, Alte Römerstraße 3, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
HRB 28365: BBF Facility GmbH, Boppard, Alte Römerstraße 3, 56154 Boppard. Nach Namensberichtigung weiterhin bestellt als Geschäftsführer: Ehrhardt, Marco, Emmelshausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 28365: BBF Facility GmbH, Boppard, Alte Römerstraße 3, 56154 Boppard. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Alte Römerstraße 3, 56154 Boppard. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Immobilien, einschließlich die Tätigkeit als Verwalter i. S. v. §§ 26, 27 WEG, sowie Elektroinstallation und die Reinigung von Gebäuden und Räumen einschließlich Glasreinigung, wie auch die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume i. S. d. § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Erhardt, Marco, Emmelshausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Ebel, Manfred Werner, Rüscheid, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Daniel, Vallendar, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebs "operatives Geschäft der BBF Real Estate GmbH" mit Sitz in Boppard (Amtsgericht Koblenz, HRB 26300 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.07.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2021. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.