BBG Eulgem Windkraftanlagen GmbH & Co. KG, Eulgem, (In den Hägen 5, 56761 Eulgem).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BBG Illerich Windkraftanlagen GmbH & Co. KG am 15.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
BBG Eulgem Windkraftanlagen GmbH & Co. KG, Eulgem, (In den Hägen 5, 56761 Eulgem).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.11.2009 mit der BBG Illerich Windkraftanlagen GmbH & Co.KG mit Sitz in Illerich (Amtsgericht Koblenz, HRA 4942) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.