HRB 203384:BBJ Möbelbau Verwaltungs GmbH, Lathen, Hagebuttenweg 1, 49757 Werlte.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
BBJ Möbelbau Verwaltungs GmbH, Lathen, Hermann-Kemper-Straße 1, 49762 Lathen. Neue Geschäftsanschrift: Hagebuttenweg 1, 49757 Werlte. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Biedron, Christian, Werlte, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidator: Biedron, Roman, Werlte, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2013 aufgelöst.
BBJ Möbelbau Verwaltungs GmbH, Lathen, Hermann-Kemper-Straße 1, 49762 Lathen.Nicht mehr Geschäftsführer: Janerka, Thomas, Lathen, * ‒.‒.‒‒.
BBJ Möbelbau Verwaltungs GmbH, Lathen, Hermann-Kemper-Straße 1, 49762 Lathen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2009. Geschäftsanschrift: Hermann-Kemper-Straße 1, 49762 Lathen. Gegenstand: Die Verwaltung und Geschäftsleitung der BBJ Möbelbau GmbH & Co. KG, deren Gegenstand der Möbelbau, der Fensterbau, die Montage, der Messe- und Trockenbau ist sowie der An- und Verkauf von Anlagegegenständen (insbesondere Möbel und elektrische Küchengeräte). Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Biedron, Roman, Werlte, * ‒.‒.‒‒; Biedron, Christian, Werlte, * ‒.‒.‒‒; Janerka, Thomas, Lathen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschaft beteiligt ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.