HRB 21770: BBS Brandschutz GmbH, Leipzig, Gartenwinkel 12, 04158 Leipzig. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 21770: BBS Brandschutz GmbH, Leipzig, Gartenwinkel 12, 04158 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft wird durch Liquidatoren vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG. Liquidator: Noetzel, Enzio, Taucha, * ‒.‒.‒‒, Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG.
BBS Herrmann Brandschutz GmbH, Kossa (Gartenwinkel 12, 04158 Leipzig). Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: BBS Brandschutz GmbH. Neuer Sitz: Leipzig.
BBS Herrmann Brandschutz GmbH, Kossa (Dübener Weg 7 a, 04849 Kossa). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Herrmann, Holger, Kossa, * ‒.‒.‒‒.
BBS Herrmann Brandschutz GmbH, Kossa (Dübener Str. 48 a, 04849 Kossa). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2005. Gegenstand des Unternehmens: Führung eines Brandschutzbetriebes und der bauliche Brandschutz mit Einbau genormter Teile. Sofern einzelen Tätigkeiten erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Arbeiten beinhalten, die die Gesellschaft nicht selbst ausführen darf, werden diese von den dazu befugten Subunternehmen ausgeführt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herrmann, Holger, Kossa, * ‒.‒.‒‒; Noetzel, Enzio, Taucha, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der BBS Herrmann Brandschutz oHG, mit dem Sitz in Kossa (Amtsgericht Leipzig HRA 14710).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.