HRB 200016: BBS HOLDING GmbH, Wallenhorst, Osnabrücker Straße 19, 49134 Wallenhorst. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BIOS Immobilien GmbH am 19.03.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 200016: BBS HOLDING GmbH, Wallenhorst, Osnabrücker Straße 19, 49134 Wallenhorst. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.03.2019 mit der BIOS Immobilien GmbH mit Sitz in Wallenhorst (Amtsgericht Osnabrück HRB 200820) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 200016: BBS HOLDING GmbH, Wallenhorst, Osnabrücker Straße 19, 49134 Wallenhorst. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoppe, Manuela, Wallenhorst, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200016:BBS HOLDING GmbH, Wallenhorst, Osnabrücker Straße 19, 49134 Wallenhorst.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 18.05.2015 mit der BBS Immobilien GmbH mit Sitz in Wallenhorst (Amtsgericht Osnabrück HRB 200251) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
BBS HOLDING GmbH, Wallenhorst, Hasestr. 12, 49134 Wallenhorst. Neue Geschäftsanschrift: Osnabrücker Straße 19, 49134 Wallenhorst.
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