BBS Schalungsbau GmbH, Bobenheim-Roxheim (Industriesstraße 21, 67240 Bobenheim-Roxheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2007 mit der abu Allgemeine Bau-Union GmbH mit bisherigem Sitz in Mannheim (bisher: Amtsgericht Mannheim HRB 4444; nach Sitzverlegung nach Ludwigshafen nunmehr: Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HR B 60902) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wurde mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 30.10.2007 wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
67240 Bobenheim-Roxheim
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Webseite: www.bilfinger.de
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Stammkapital: keine Angabe
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Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH