BBZ Berufliches Bildungszentrum Gera gGmbH, Gera (Lobensteiner Straße 49, 07549 Gera). Die Verschmelzung wurde am 01.10.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Jena HRB 203603).
BBZ Berufliches Bildungszentrum Gera gGmbH, Gera (Lobensteiner Straße 49, 07549 Gera). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der OTEGAU Ostthüringer Entwicklungsgesellschaft mbH Arbeit und Umwelt mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 203603) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.