HRB 23063: BC Hotel Bad Kreuznach GmbH, Bad Kreuznach, Mühlenstraße 10, 55543 Bad Kreuznach. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 23063: BC Hotel Bad Kreuznach GmbH, Bad Kreuznach, Mühlenstraße 10, 55543 Bad Kreuznach. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hilgert, Stephanie, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23063: BC Hotel Bad Kreuznach GmbH, Bad Kreuznach, Mühlenstraße 10, 55543 Bad Kreuznach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2019 mit Änderung vom 26.06.2019. Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 10, 55543 Bad Kreuznach. Die Vermietung von Gästezimmern und die Verabreichung von Speisen und Getränken. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hilgert, Frank, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hilgert, Frank, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Hotel-Restaurant Mühlentor e.K. in Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 20770) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.05.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.