HRB 531230: BCE Immobilien GmbH, Göppingen, Gartenstr. 28, 73033 Göppingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Göppingen, 4 IN 18/22) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Best Coin Immobilien GmbH, Göppingen, Gartenstr. 28, 73033 Göppingen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: BCE Immobilien GmbH.
snick snack Restaurants GmbH, Göppingen, Gartenstr. 28, 73033 Göppingen.Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 10 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) beschlossen. Firma geändert; nun: Best Coin Immobilien GmbH. Gegenstand geändert; nun: der Betrieb sowie die Vermietung und Verpachtung von Restaurants, das Aufstellen und der Betrieb von Spielautomaten sowie der Betrieb von Spielotheken, die Vermittlung von Gewerbeimmobilien und Gewerbegrundstücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Sorg, Lothar, Metzgermeister, Göppingen-Faurndau. Bestellt als Geschäftsführer: Stradinger, Karl, Rechberghausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
snick snack Restaurants GmbH, Göppingen, Gartenstr. 28, 73033 Göppingen.Geschäftsanschrift: Gartenstr. 28, 73033 Göppingen. Der zwischen der Gesellschaft und Sorg, Lothar, Göppingen-Faurndau, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Sorg Grill-Gaststätten Lothar Sorg", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 531095) am 13.09.2005 mit Nachtrag vom 12.10.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wurde am 11.01.2008 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.