BCH Beratungs Companie Hamburg AG, Hamburg, Friedensweg 33, 22609 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden E.H. Unternehmensberatungs AG (jetzt: BCH Beratungs Compagnie Hamburg AG) am 13.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BCH Beratungs Companie Hamburg AG, Hamburg, Friedensweg 33, 22609 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der E.H. Unternehmensberatungs AG mit Sitz in Barum/St. Dionys (Amtsgericht Lüneburg HRB 203855) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BCH Beratungs Companie Hamburg AG, Hamburg, Friedensweg 33, 22609 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 61 UmwG den Entwuf eines Verschmelzungsvertrages mit der E.H. Unternehmensberatung AG mit Sitz in Barum/St.Dionys (Amtsgericht Lüneburg, HRB 203855, übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
BCH Beratungs Companie Hamburg AG, Hamburg, Friedensweg 33, 22609 Hamburg.Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.06.2010. Geschäftsanschrift: Friedensweg 33, 22609 Hamburg. Gegenstand: die Beratung in- und ausländischer Unternehmen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, der Erwerb, das Halten sowie die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Dr. Hirsch, Eric, Barum/St. Dionys, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 50000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien.