BCHG Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Alte Rabenstr. 24, 20148 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BSCHG Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 92243) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BCHG Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Alte Rabenstr. 24, 20148 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 900,00 EUR auf 27.900,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der BCHG Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 97581) beschlossen. 27.900,00 EUR.
BCHG Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Alte Rabenstr. 24, 20148 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BCHG Gründstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 97581) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BCHG Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Alte Rabenstr. 24, 20148 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Quasnitza, Rainer, Oststeinbek, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit den Geschäftsführern Rasmus Niebuhr oder Johann Friedrich Niebuhr. Bestellt Geschäftsführer: Niebuhr, Rasmus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Niebuhr, Johann Friedrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit den Geschäftsführern Christoph Ziercke oder Rainer Quasnitza.
BCHG Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Alte Rabenstr. 24, 20148 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 und 17 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und die Ergänzung um § 4a beschlossen. Bestellt Geschäftsführer: Niebuhr, Rasmus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Niebuhr, Johann Friedrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Christoph Ziercke. Bestellt Geschäftsführer: Ziercke, Christoph, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem der Geschäftsführer Ramus Niebuhr oder Johann Friedrich Niebuhr. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Niebuhr, Friedrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Ziercke, Brigitte, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.