HRB 6892: BCM GmbH, Mannheim, Bundesallee 171-175, 10715 Berlin. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 6892: BCM GmbH, Mannheim, Bundesallee 171-175, 10715 Berlin. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 6892: BCM GmbH, Mannheim, Bundesallee 171-175, 10715 Berlin. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 06.08.2015 (2 IN 70/15) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
BCM GmbH, Mannheim, Seilerstr. 27, 68159 Mannheim. Neue Geschäftsanschrift: Bundesallee 171-175, 10715 Berlin. Bestellt als Geschäftsführer: Keller, Christoph Arthur, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Göcer, Adnan, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
BCM GmbH, Mannheim, Seilerstr. 27, 68159 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Handel mit Computern, deren Bauteilen, Peripherie und Software sowie deren Vermietung; Dienstleistungen in Bezug auf IT-Systeme, Telekommunikationssysteme, elektronische Sicherheitstechnik und das Internet; die Durchführung von EDV-Schulungen unter Ausschluss von Fernlehrgängen; der Handel mit Gastronomiebedarf, der Lebensmittelgroßhandel, insbesondere mit Wein, Kaffee, Spirituosen, Obst, Gemüse und Frischwaren wie Käse, Wurst usw. sowie der Handel mit und die Installation von Gastronomieeinrichtungen und der Handel mit und die Installation von Kühl- und Heizsystemen, wobei Installationen, die Gewerben nach der Anlage A zu § 1 Abs. 2 der Handwerksordnung unterfallen, durch autorisierte Subunternehmer erbracht werden.
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