HRA 19361: BoConcept München GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Vennhauser Allee 280, 40627 Düsseldorf. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.11.2019 ist die Gesellschaft in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma BCM Interior Design GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 88353) umgewandelt. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 88353: BCM Interior Design GmbH, Düsseldorf, Vennhauser Allee 280, 40627 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2019. Geschäftsanschrift: Vennhauser Allee 280, 40627 Düsseldorf. Der Handel und der Vertrieb von Einrichtungsgegenständen aller Art, Designer Möbel aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art auf diesem Gebiet. Unternehmensgegenstand ist insbesondere der Betrieb von Geschäftslokalen im Großraum München. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Moelholm, Allan, Grasbrunn, * ‒.‒.‒‒; Moritz, Carsten, Bochum, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BoConcept München GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 19361) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.11.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.