HRA 6284: BCV Plus Versicherungsagentur GmbH & Co. KG, Hagen, Sachsenstraße 2, 58135 Hagen. Rheda-Wiedenbrück. Der Sitz ist nach Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRA 8045) verlegt.
HRA 8045: BCV Plus Versicherungsagentur GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück, Bosfelder Weg 7, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bosfelder Weg 7, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: BCV II. Beteiligung GmbH, Hagen (Amtsgericht Hagen HRB 11613). Einzelprokura: Muhlke, Anna-Margarethe, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Vujnovac, Ann Kathrin, Hagen, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Hagen (bisher Amtsgericht Hagen, HRA 6284) nach Rheda-Wiedenbrück verlegt.
HRA 6284: BCV Plus Versicherungsagentur GmbH & Co. KG, Hagen, Sachsenstraße 2, 58135 Hagen. Einzelprokura: Muhlke, Anna-Margarethe, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Vujnovac, Ann Kathrin, Hagen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6284: BCV Plus Versicherungsagentur GmbH & Co. KG, Hagen, Sachsenstraße 2, 58135 Hagen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.11.2020 wirksam geworden.
HRA 6284: BCV Plus Versicherungsagentur GmbH & Co. KG, Hagen, Sachsenstraße 2, 58135 Hagen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.10.2020 Teile des Vermögens der BCV PLUS Versicherungs-Generalagentur GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRA 3985) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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