BD Verwaltungs GmbH, Krefeld (Kaldenhausener Str. 41, 47802 Krefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WFT Verwaltungs GmbH am 22.06.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BD Verwaltungs GmbH, Krefeld (Kaldenhausener Str. 41, 47802 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.5.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.5.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom10.5.2005 mit der WFT Verwaltungs GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld HRB 7052) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WFT Verwaltungs GmbH, Krefeld (Kaldenhausener Str. 41, 47802 Krefeld). Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde § 4 (Verfügung über Geschäftsanteile) geändert. Neue Firma: BD Verwaltungs GmbH. Geschäftsführer: Dibisch, Christian, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.