BDA Tor- und Zaunbau GmbH, Emmendingen, (Altdorfstr. 10a, 79312 Emmendingen).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 nebst Ergänzung vom 25.06.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 07.06.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Herrn Reiner Bürklin, Emmendingen, geb. ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "BDA Tor- und Zaunbau, Inh. Reiner Bürklin, e.K.", Emmendingen (Amtsgericht Freiburg HRA 702023) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
79312 Emmendingen
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH