Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
25 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rojo Cuesta, Javier, Bilbao / Spanien,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Werner, Frank, St Wendel, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.09.2024
Lehrer |
24 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mulliez, Gautier Bernard Laurence Marie,
Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Gehrke, Gerald, Lübeck, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
de la Fouchardière, Aymeric Marie Léonce,
Reutlingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.06.2023
Lehrer |
HRB 354444: BDG GmbH, Reutlingen, Am Heilbrunnen 136-138, 72766 Reutlingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: de la Fouchardière, Aymeric Marie Léonce, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 354444: BDG GmbH, Reutlingen, Am Heilbrunnen 136-138, 72766 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Werner, Frank, St Wendel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 354444: BDG GmbH, Reutlingen, Am Heilbrunnen 136-138, 72766 Reutlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BFP GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354633) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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