HRB 206496: BDL Buß GmbH, Langwedel, Daverdener Straße 43, 27299 Langwedel. Neue Geschäftsanschrift: Etelser Straße 19, 27299 Langwedel.
HRB 206496: BDL Buß GmbH, Langwedel, Daverdener Straße 43, 27299 Langwedel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2017. Geschäftsanschrift: Daverdener Straße 43, 27299 Langwedel. 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringungen von Bürodienstleistungen und allen damit in Zusammenhang stehenden Geschäften. 2. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Buß, Christian, Langwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 26.01.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.01.2017 das von dem Einzelkaufmann Christian Buß, 12.09.1980 unter der Firma BDL Buß e. K. in Langwedel (Amtsgericht Walsrode HRA 203266) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung durch Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.