BDO Dr. Lauter & Fischer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 09.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BDO Dr. Lauter & Fischer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2010 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.07.2010 mit der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nunmehr firmierend: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 1981) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BDO Dr. Lauter & Fischer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der BDO Klaßmann & Partner GmbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 3772) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BDO Dr. Lauter & Fischer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln.Prokura erloschen: Matyssek, Karl Heinz, Elsdorf-Esch.
BDO Dr. Lauter & Fischer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schröder, Ralf, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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