BDO Heßler Mosebach AG Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock, Freiligrathstr. 11, 18055 Rostock.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 09.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BDO Heßler Mosebach AG Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock, Freiligrathstr. 11, 18055 Rostock.Geschäftsanschrift: Freiligrathstr. 11, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.06.2010 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.07.2010 mit der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (zukünftig BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 1981) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BDO Heßler Mosebach AG Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock, (Freiligrathstr. 11, 18055 Rostock). Die Gesellschaft hat dem Registergericht den Entwurf eines Vertrages über die geplanten Verschmelzung der Gesellschaft als übertragenden Rechtsträger auf die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 1981) als übernehmenden Rechtsträger zur Einsichtnahme eingereicht.
BDO Heßler Mosebach AG Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock (Freiligrathstr. 11, 18055 Rostock). Nicht mehr Vorstand: Göken, Hans-Georg, Rostock, * ‒.‒.‒‒.
BDO Heßler Mosebach AG Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock (Freiligrathstr. 11, 18055 Rostock). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 21.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.01.2008 mit der Heßler Mosebach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 8785) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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