BDO Schürmann & Glashoff Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 02.07.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Lübeck, HRB 852 HL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
BDO Schürmann & Glashoff Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die SHT-Datenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck HRB 852 HL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
BDO Schürmann & Glashoff Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg, HRB 118127 B) verlegt.
BDO Schürmann & Glashoff Steuerberatungsgesellschaft mbH, BerlinKatharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin. Firma: BDO Schürmann & Glashoff Steuerberatungsgesellschaft mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte oder sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 260.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. War Geschäftsführer:; 1. Klein, Margit, * ‒.‒.‒‒, Büttelborn; Geschäftsführer:; 2. Dr. Friedrich, Klaus, * ‒.‒.‒‒, Mannheim; Geschäftsführer:; 3. Dr. Grünwald, Ulrich, * ‒.‒.‒‒, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.09.1972 zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.05.2005 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2008 ist der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 12785) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Ziff. 2 (Sitz) und § 13 (Bekanntmachungen). Rechtsverhaeltnis: Mit der SHT Datenservice GmbH in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 852 HL) als herrschendem Unternehmen ist am 04.04.2007/10.04.2007 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und den zustimmenden Beschluss Bezug genommen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 25.10.1972.
BDO Schürmann & Glashoff Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Kühle, Herbert, Ahlerstedt, * ‒.‒.‒‒; Reimer, Uwe, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒.
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