Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Herold, Stephan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen. |
a)
24.01.2025
Dr. Hess
b)
Fall 8 |
1 |
a)
BDS Business Data Service GmbH
b)
Hamburg
c)
der Vertrieb von EDV-Anlagen und den
damit zusammenhängenden
Dienstleistungen. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer vorhanden, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Herold, Stephan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Groth, Steffen, Wedel/Holstein, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1999 zuletzt geändert am
13.07.2000 |
a)
12.03.2002
Heucke
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 12 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Tag der ersten
Eintragung: 05.08.1999 |
HRB 72053: BDS Business Data Service GmbH, Hamburg, Schnackenburgallee 41b, 22525 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Baader, Dennis Tobias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 72053: BDS Business Data Service GmbH, Hamburg, Schnackenburgallee 41b, 22525 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Groth, Steffen, Wedel/Holstein, * ‒.‒.‒‒.
BDS Business Data Service GmbH, Hamburg (Schnackenburgallee 41b, 22525 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der BSS Business Software Solutions GmbH vom 15.08.2007 einen Teil ihres Vermögens (sog. Unternehmensteil Software) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die BSS Business Software Solutions GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 101186) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 15.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 einen Teil ihres Vermögens (sog. Unternehmensteil Monitorhalterung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete BTS Business Trading Shops GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103503) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.