HRB 210719: BE Netz GmbH, Nordhorn, Otto-Hahn-Straße 1, 48529 Nordhorn. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
HRB 210719: BE Netz GmbH, Nordhorn, Otto-Hahn-Straße 1, 48529 Nordhorn. Bestellt als Geschäftsführer: Thien, Hermann, Nordhorn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 210719: BE Netz GmbH, Nordhorn, Otto-Hahn-Straße 1, 48529 Nordhorn. Mit der Bentheimer Eisenbahn AG in Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 130037) als herrschendem Unternehmen ist am 10.11.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2016 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 210719: BE Netz GmbH, Nordhorn, Otto-Hahn-Straße 1, 48529 Nordhorn. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 210719: BE Netz GmbH, Nordhorn, Otto-Hahn-Straße 1, 48529 Nordhorn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2016 Teile des Vermögens der Bentheimer Eisenbahn Aktiengesellschaft mit Sitz in Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 130037) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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