BEA Elektrotechnik und Automation GmbH, Düsseldorf, Am Trippelsberg 45, 40589 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden BEA E&A GmbH am 29.10.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
BEA Elektrotechnik und Automation GmbH, Düsseldorf, Am Trippelsberg 45, 40589 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BEA E&A GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf 88 AR 458/2010, jetzt: HRB 63480) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BEA Elektrotechnik und Automation GmbH, Düsseldorf, Am Trippelsberg 45, 40589 Düsseldorf.Die Eintragung laufende Nummer 19 Spalte 6 b) ist gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
BEA Elektrotechnik und Automation GmbH, Düsseldorf, Am Trippelsberg 45, 40589 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden BEA E&A GmbH (AG Düsseldorf HRB 63480) am 02.06.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
BEA Elektrotechnik und Automation GmbH, Düsseldorf, Am Trippelsberg 45, 40589 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BEA E&A GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf 88 AR 458/2010) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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