HRA 24912: BECKER Dachdeckerei. Thomas Becker e.K., Gummersbach, Jahnstraße 1 A, 51645 Gummersbach. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.
BECKER Dachdeckerei. Thomas Becker e.K., Gummersbach (Jahnstr. 1A, 51645 Gummersbach, Die Ausführung von Dachdeckerarbeiten). Einzelkaufmann. Inhaber: Becker, Thomas, Gummersbach, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Becker Dachdeckerei-Fassadenbau GmbH mit Sitz in Gummersbach (AG Köln HRB 38723) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2006 auf das Vermögen des Alleingesellschafters (§§ 120 ff. UmwG). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.