BECKER SPEDITION GmbH, Aachen, Süsterfeldstraße 21, 52072 Aachen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Becker Logistik GmbH am 27.08.2010 eingetragen worden.
BECKER SPEDITION GmbH, Aachen, Süsterfeldstraße 21, 52072 Aachen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Becker Logistik GmbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 6350) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.