BEG Rohrenfels GmbH, Rohrenfels, Hauptstraße 31, 86701 Rohrenfels. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2011 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die BEG Rohrenfels AdÖR & Co. KG mit dem Sitz in Rohrenfels (Amtsgericht Ingolstadt HRA 2564) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BEG Rohrenfels GmbH, Rohrenfels, Hauptstraße 31, 86701 Rohrenfels.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.7.2010. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 31, 86701 Rohrenfels. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung kommunaler Aufgaben freiwilliger und pflichtmäßiger Art einschließlich der Errichtung bzw. dem Erwerb dafür erforderlicher oder nützlicher Grundstücke und Baulichkeiten sowie Erbringung von Dienstleistungen, die zur Vorbereitung kommunaler Aufgaben, deren Durchführung, Betreibung und Verwaltung zweckmäßig sind. Stammkapital: 125.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lux, Josef, Neuburg a.d. Donau, * ‒.‒.‒‒; Schäfer, Karin, Rohrenfels, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Aufspaltung der BEG Betriebs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bergheim, Rohrenfels, mit dem Sitz in Neuburg a.d. Donau (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101673). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.