HRB 6865: BEGO Vermögens- und Verwaltungs-GmbH, Hamm, Gabelsbergerstraße 1a, 59069 Hamm. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BEGO-ZWP GmbH (zuvor: VR-ZWP GmbH) am 15.02.2016 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6865: BEGO Vermögens- und Verwaltungs-GmbH, Hamm, Gabelsbergerstraße 1a, 59069 Hamm. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.12.2015 mit der VR-ZWP GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm HRB 6684) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6865: BEGO Vermögens- und Verwaltungs-GmbH, Hamm, Gabelsbergerstraße 1a, 59069 Hamm. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.10.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.10.2014 mit der RDZ Bremen GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 27367) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6865: BEGO Vermögens- und Verwaltungs-GmbH, Hamm, Gabelsbergerstraße 1a, 59069 Hamm. Prokura erloschen: Albers, Klemens, Warstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6865: BEGO Vermögens- und Verwaltungs-GmbH, Hamm, Gabelsbergerstraße 1a, 59069 Hamm. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.10.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.10.2014 mit der Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz München mbH mit Sitz in Hamm (AG Hamm, HRB 2869) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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