BEKA Grosshandelskontor GmbH, Westoverledingen (Konrektor Walter Str. 4, 26810 Westoverledingen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers DIYsupply GmbH & Co. KG mit Sitz in Papenburg am 19.12.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
BEKA Grosshandelskontor GmbH, Westoverledingen (Konrektor Walter Str. 4, 26810 Westoverledingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007 nebst Änderung des Vertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 und 21.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2007 und 21.11.2007 mit der DIYsupply GmbH & Co. KG mit Sitz in Papenburg (Amtsgericht Osnabrück, HRA 121630) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.