HRB 3533 B: BEKUM - Maschinenfabriken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Kitzingstraße 15-19, 12277 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 5.924.817,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 ist das Stammkapital auf 12.935.684,59 EUR umgestellt, sodann um 7.010.867,59 EUR auf 5.924.817,00 EUR herabgesetzt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).
HRB 3533 B: BEKUM - Maschinenfabriken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Kitzingstraße 15-19, 12277 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.853.705,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Mehnert Beteiligungs-GmbH um 19.928.888,00 EUR auf 25.853.705,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Mehnert Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 15815 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.