HRB 19889 B: BEMUS Kapitalanlagen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Zweite Allora Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 42285) als herrschender Gesellschaft bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.12.2009 ist durch Vereinbarung vom 25.11.2019 abgeändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 25.11.2019 der Vertragsänderung zugestimmt.
HRB 19889 B: BEMUS Kapitalanlagen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Unger, Gerd
BEMUS Kapitalanlagen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 50, 10707 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.12.2009 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.12.2009 mit der Zweite Allora Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 42285) als herrschender Gesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 11.12.2009 zugestimmt hat..
BEMUS Kapitalanlagen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 50, 10707 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.12.2009 mit der Zweite Allora Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 42285) als herrschender Gesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 10.12.2009 zugestimmt hat..
BEMUS Kapitalanlagen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 50, 10707 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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