Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Neuer Sitz nach Verlegung (jetzt
Amtsgericht Siegburg, HRB 18479):
Lohmar |
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a)
25.11.2024
Keusch |
1 |
a)
BENDER/BITZER Unternehmensberatung
GmbH
b)
Lohmar
Geschäftsanschrift:
Scheiderhöher Straße 14 a, 53797 Lohmar
c)
Die Unternehmensberatung, IT-Beratung,
Erstellung von Fachkonzepten und
Entwicklung von Individualsoftware. |
50.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bitzer, Dirk, Ruppichteroth, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Küpper-Bender, Marliese, Lohmar, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Bender, Günter, Lohmar, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.04.2010, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Rösrath (bisher Amtsgericht Köln
HRB 69456) nach Lohmar beschlossen. |
a)
20.11.2024
Kurtenbach |
HRB 69456: BENDER/BITZER Unternehmensberatung GmbH, Rösrath, Hauptstraße 65-67, 51503 Rösrath. die Unternehmensberatung, IT-Beratung, Erstellung von Fachkonzepten und Entwicklung von Individualsoftware.
HRB 69456: BENDER/BITZER Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH, Rösrath, Hauptstraße 65-67, 51503 Rösrath. Die Gesellschafterversammlung hat am 16.09.2021 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern; sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 40.000,00 EUR um 10.000,00 EUR 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der BENDER/BITZER Unternehmensberatung GmbH & Co. KG (Amtsgericht Köln HRA 27734) beschlossen. Neue Firma: BENDER/BITZER Unternehmensberatung GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Unternehmensberatung, IT-Beratung, Erstellung von Fachkonzepten und Entwicklung con Individualsoftware. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Bender, Günter, Lohmar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 69456: BENDER/BITZER Unternehmensberatung GmbH, Rösrath, Hauptstraße 65-67, 51503 Rösrath. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.09.2021 mit der BENDER/BITZER Unternehmensberatung GmbH & Co. KG mit Sitz in Rösrath (Amtsgericht Köln HRA 27734) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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