BERGPHILA Philatelistenbedarf GmbH, Engelskirchen, Fuchsweg 102, 51766 Engelskirchen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BERGPHILA Philatelistenbedart e.K. (AG Köln, HRA 28428) am 02.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BERGPHILA Philatelistenbedarf GmbH, Engelskirchen, Fuchsweg 102, 51766 Engelskirchen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.03.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der BERGPHILA Philatelistenbedarf e.K. (AG Köln 41 AR 195/11) auftretenden Dr. Ludger Mentrup übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.