HRB 20182: BEROLINA Immobilien und Beteiligungen GmbH, Loddin, Strandstraße 1, 17459 Loddin OT Kölpinsee. Einzelprokura: Schulz, Sebastian, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20182:BEROLINA Immobilien und Beteiligungen GmbH, Loddin, Strandstraße 1, 17459 Loddin OT Kölpinsee.Berichtigung wg. Schreibfehler: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Berolina-Management GmbH & Co. Immobilien KG, Loddin OT Kölpinsee (Amtsgericht Stralsund HRA 1340) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2015.
HRB 20182:BEROLINA Immobilien und Beteiligungen GmbH, Loddin, Strandstraße 1, 17459 Loddin OT Kölpinsee.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2015 mit Änderung vom 17.08.2015. Die Gesellschafterversammlung hat auf die Eintragung die Änderung des § 3 (Stammkapital) und mit ihr eine Kapitalerhöhung um EUR 10.000,- auf EUR 110.000,- durch Sacheinlage - Einbringung der Geschäftsanteile an der Berolina-Management GmbH, Loddin, beschlossen. Geschäftsanschrift: Strandstraße 1, 17459 Loddin OT Kölpinsee. Stammkapital: 110.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten als Geschäftsführer: Schulz, Gerd, Loddin OT Kölpinsee, * ‒.‒.‒‒; Schulz, Brigitte, geb. Schubert, Loddin OT Kölpinsee, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Berolina-Management GmbH & Co.KG, Loddin OT Kölpinsee (Amtsgerichtstralsund HRA 1340) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.