BESGO Gerüstbau GmbH, Groß Gottschow(Dorfstraße 4, 19348 Groß Gottschow). Die Verschmelzung ist mit der am 10.07.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Neuruppin, HRA 1679 NP) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
BESGO Gerüstbau GmbH, Groß Gottschow(Dorfstraße 4, 19348 Groß Gottschow). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2006 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf das Einzelunternehmen ihres Alleingesellschafters Aquatec, Hoch- und Niederdrucktechnick mit Sitz in Wittenberge verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.