BESTA Berlin Personalservice GmbH & Co. KG, Schönefeld, Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld. Die Verschmelzung ist mit der am 22.10.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 29219) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
BESTA Berlin Personalservice GmbH & Co. KG, Schönefeld, Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die IMS Industrie und Montage Service GmbH & Co. KG (Amtsgericht Charlottenburg HRA 29219 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BESTA Berlin Personalservice GmbH & Co. KG, Schönefeld(Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. persönlich haftender Gesellschafter; 1. BESTA Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schönefeld (Amtsgericht Potsdam, HRB 20263 P); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BESTA GmbH Berlin Personalservice mit Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Potsdam, HRB 20127 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.06.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.