HRB 166131: BEYOND.ONE GmbH, Hamburg, Lippmannstraße 8, 22769 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.
HRB 166131: BEYOND.ONE GmbH, Hamburg, Lippmannstraße 8, 22769 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Forever Digital GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 106164) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 166131: BEYOND.ONE GmbH, Hamburg, Lippmannstraße 8, 22769 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.500,00 EUR auf 30.000,00 EUR. 30.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Böhe, Jared-Benjamin, Henstedt-Ulzburg, * ‒.‒.‒‒; Roscher, Georg, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der We Start Fantastic Things GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 137228) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.