HRB 18506: BEZ Technik GmbH, Zahna-Elster, Rahnsdorfer Straße 39 A, 06895 Zahna-Elster. Bestellt: Geschäftsführer: Flemming, Tobias Peter, Zahna-Elster OT Rahnsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BEZ Technik GmbH, Zahna-Elster, Rahnsdorfer Straße 39 A, 06895 Zahna-Elster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2012. Geschäftsanschrift: Rahnsdorfer Straße 39 A, 06895 Zahna-Elster. Gegenstand des Unternehmens: Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen und Baumaschinen, Vermietung von Fahrzeugen und Baumaschinen, Handel mir Fahrzeugen und Baumaschinen sowie Ersatzteilen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Hanke, Matthias, Zahna-Elster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Zachey, René, Kemberg OT Rackith, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen "BEZ GmbH", mit dem Sitz in Zahna-Elster (Amtsgericht Stendal HRB 9636). Die Abspaltung ist am 28.8.2012 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.