HRA 3494: BF-Peterstor e.K., Montabaur, Peterstorstr. 3, 56410 Montabaur. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.12.2021 ist das gesamte Vermögen der Einzelfirma als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die BF-Peterstor GmbH Co. KG mit Sitz in Montabaur (Amtsgericht Montabaur, HRA 22749) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56410 Montabaur
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: eK