BFC Berliner Film Companie Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, Genthiner Straße 48, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 30.01.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 7599) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
BFC Berliner Film Companie Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, Genthiner Straße 48, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Süddeutsche Industrie-Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7599) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
BFC Berliner Film Companie Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, Genthiner Straße 48, 10785 Berlin. Prokura: 2. Tobias, Robert, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer.
BFC Berliner Film Companie Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, Genthiner Straße 48, 10785 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Genthiner Straße 48, 10785 Berlin Geschäftsführer:; 6. Dr. Baas, Volker, * ‒.‒.‒‒, Dreieich.
BFC Berliner Film Companie Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin(Johannisstraße 20, 10117 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BFC Berliner Film Companie CoPro GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 88665) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen