BFD Aktiengesellschaft, Iserlohn (Erich-Nörrenberg-Straße 1, 58636 Iserlohn). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Heilbronn HRB 8932) am 07.07.2005 wirksam geworden.
BFD Aktiengesellschaft, Iserlohn (Erich-Nörrenberg-Straße 1, 58636 Iserlohn). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.01.2005 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die TDS HR Service & Solutions GmbH mit Sitz in Neckarsulm umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BFD Aktiengesellschaft, Iserlohn (Erich-Nörrenberg-Straße 1, 58636 Iserlohn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 21.01.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.01.2005 mit der G.O.D. - Gesellschaft für Organisation und Datenverarbeitung mbH mit Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 2241) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BFD Aktiengesellschaft, Iserlohn (Erich-Nörrenberg-Straße 1, 58636 Iserlohn). Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 21.01.2005 die Erhöhung des Grundkapitals von 63.453,00 EUR um 47,00 EUR auf 63.500,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in vollem Umfang durchgeführt. § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist entsprechend geändert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 63.500 Nennbetragsaktien zu je 1,00 EUR , die alle auf den Namen lauten.Die neuen Aktien sind zum Nennwert ausgegeben.
BFD Aktiengesellschaft, Iserlohn (Erich-Nörrenberg-Straße 1, 58636 Iserlohn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2004 mit der Elektronisches Rechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRB 7157) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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