HRB 4822: BFH Beteiligungsholding GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2022 mit der Ihr Office Gesellschaft für Immobilienmanagement mbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HRB 4457) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4822: BFH Beteiligungsholding GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Küppers, Markus, Kerken, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4822: BFH Beteiligungsholding GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.05.2016 mit der Meerbusch-Strümp Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve HRB 4739) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4822: BFH Beteiligungsholding GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.05.2016 mit der Lützenkirchen I Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve HRB 4748) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4822: BFH Beteiligungsholding GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.05.2016 mit der Hilden, Auf dem Kolksbruch Grundstücksentwicklung Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve HRB 4745) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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