BFI Industrie-Elektronik mbH & Co. KG, Wuppertal, (Winchenbachstr. 3 b, 42281 Wuppertal).Zur Eintragung vom 11.09.2008 wurde die Firma wie folgt berichtigt: BFI Industrie-Elektronik GmbH & Co. KG.
BFI Beratungsgesellschaft für Industrie-Elektronik mbH & Co. KG, Wuppertal, (Winchenbachstr. 3 b, 42281 Wuppertal).Neue Firma: BFI Industrie-Elektronik mbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der Podubrin GmbH Steuerungsbau und Industrieanlagen mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 6751) verschmolzen. Die Firma ist geändert. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.